Neue Gesetzesänderung stärkt Rechte der Eigentümergemeinschaften bei touristischen Vermietungen

Am 2. Januar 2025 wurde eine bedeutende Gesetzesänderung beschlossen, die den Artikel 7 des Horizontalteilungsgesetzes 49/1960 reformiert. Ziel ist es, den Eigentümergemeinschaften mehr Kontrolle über die touristische Nutzung von Wohneigentum zu geben.

Bisher konnten touristische Vermietungen in einer Eigentümerversammlung mit einer Mehrheit von 3/5 eingeschränkt werden. Mit Inkrafttreten der neuen Regelung am 3. April 2025 müssen Eigentümer, die ihre Wohnung touristisch vermieten möchten, im Voraus eine Genehmigung bei der Eigentümergemeinschaft beantragen. Diese kann die Erlaubnis erteilen oder ablehnen.

Diese Änderung stärkt die Rechte der Eigentümergemeinschaften und bietet eine neue Möglichkeit zur Regulierung touristischer Aktivitäten innerhalb von Wohnanlagen. Ziel ist es, eine bessere Balance zwischen touristischer Nutzung und dem Schutz des Wohnumfeldes zu schaffen.

Welche Auswirkungen hat die neue Regelung?

Die neuen Vorschriften bedeuten, dass Eigentümer nicht mehr uneingeschränkt ihre Wohnungen für touristische Zwecke vermieten können. Stattdessen hängt die Genehmigung nun von der Entscheidung der Eigentümergemeinschaft ab. Dies kann sich besonders auf Gegenden mit hoher touristischer Nachfrage auswirken, in denen Gemeinschaften möglicherweise strengere Regelungen beschließen.

Warum wurde die Änderung eingeführt?

Die zunehmende Zahl an Ferienwohnungen hat in den letzten Jahren zu Spannungen in vielen Wohnanlagen geführt. Beschwerden über Lärmbelästigung, erhöhte Abnutzung der Gemeinschaftsbereiche und Sicherheitsbedenken haben die Forderung nach strengeren Regelungen laut werden lassen.

Fazit

Die Reform stärkt die Rechte der Eigentümergemeinschaften und bringt mehr Kontrolle über die touristische Nutzung von Privatwohnungen. Wer eine Immobilie in Spanien besitzt und diese touristisch vermieten möchte, sollte sich rechtzeitig über die neuen Vorschriften informieren und die notwendigen Genehmigungen einholen.

Benötigen Sie rechtliche Beratung zu dieser Gesetzesänderung? Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie gerne!

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