Erklärung zur Zugänglichkeit

Immobilien Anwal Tteneriffa verpflichtet sich, seine Websites gemäß dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors (im Folgenden Königlicher Erlass 1112/2018 vom 7. September genannt) zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Zugänglichkeit gilt für die Website https://immobilienanwaltteneriffa.com/.

Status der Einhaltung

Diese Website entspricht teilweise dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September, da die unten aufgeführten Aspekte nicht erfüllt sind.

Nicht zugänglicher Inhalt

Der nachstehende Inhalt ist aus folgenden Gründen nicht zugänglich:

Nichteinhaltung des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September: Auf einigen Webseiten, sowohl in HTML-Inhalten als auch in endgültigen Dokumenten, die nach dem 20. September 2018 (Datum des Inkrafttretens des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September) veröffentlicht wurden, können gelegentlich Bearbeitungsfehler auftreten. Insbesondere kann es zu Fehlern in Dokumenten kommen, die Grafiken oder komplexe Tabellen enthalten, oder in Dokumenten, die vor ihrer Überprüfung auf Barrierefreiheit elektronisch unterzeichnet wurden.
Unverhältnismäßiger Aufwand: nicht zutreffend.
Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften fallen: Es gibt Office-Dateien in PDF- oder anderen Formaten, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen; Inhalte Dritter, die nicht von diesem Ministerium finanziert, entwickelt oder kontrolliert werden, können ebenfalls in den Anwendungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften fallen.

Erstellung dieser Zugänglichkeitserklärung

Diese Erklärung wurde am 28. März 2025 erstellt.

Die Methode zur Erstellung der Erklärung war eine Selbstbewertung durch das Unternehmen selbst.

Letzte Überarbeitung der Erklärung: 28. März 2025.

Kommentare und Kontaktinformationen

Meldung möglicher Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Website.
Andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt zu übermitteln.
jede andere Anfrage oder jeden Verbesserungsvorschlag in Bezug auf die Zugänglichkeit der Website zu formulieren.

Über die folgenden Kanäle:

E-Mail: info@immobilienanwaltteneriffa.com
Telefon: +34 670 82 60 07

Sie können auch Informationen in einem zugänglichen Format anfordern, die nicht den Zugänglichkeitsanforderungen entsprechen, weil sie entweder ausgeschlossen sind oder wegen unverhältnismäßiger Belastung ausgenommen sind, oder eine Beschwerde wegen Nichteinhaltung der Zugänglichkeitsanforderungen einreichen. Link zum Verfahren für die Beantragung von zugänglichen Informationen und Beschwerden gemäß Artikel 12 des Königlichen Erlasses 1112/2018 vom 7. September.

Antragsverfahren

Über dieses Verfahren können Sie eine Beschwerde einreichen, um die Gründe für die Ablehnung eines Antrags auf zugängliche Informationen oder einer Beschwerde zu erfahren und dagegen vorzugehen, auf die Ergreifung geeigneter Maßnahmen zu drängen, wenn Sie mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind, oder die Gründe anzugeben, warum Sie der Meinung sind, dass die Antwort nicht den Anforderungen entspricht.

Verweis auf das Beschwerdeverfahren, das an das für die Zugänglichkeit zuständige Referat in diesem Ministerium zu richten ist, oder, wenn die Beschwerde eine Maßnahme dieses Referats betrifft, an dessen Vorgesetzten.

Optionaler Inhalt

Sie können Mitteilungen über die Anforderungen an die Zugänglichkeit (Artikel 10.2.a) des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September) machen, wie z. B.:

Die derzeit sichtbare Version dieser Website datiert vom März 2025, und an diesem Datum wurde die zu diesem Zeitpunkt geltende Zugänglichkeitsstufe überprüft.

Seit diesem Datum werden neue oder geänderte Webinhalte teilweise täglich überprüft, sowohl die Vorlagen als auch die endgültigen Seiten und Dokumente, die veröffentlicht werden, um die Einhaltung der Zugänglichkeitsanforderungen der Norm UNE-EN 301549:2019 unter Berücksichtigung der Ausnahmen des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September zu gewährleisten.

Darüber hinaus wird diese Website von der Beobachtungsstelle für Barrierefreiheit im Web (OAW) überprüft; die letzte Überprüfung fand im März 2025 statt.

Unter anderem wurden die folgenden Maßnahmen ergriffen, um die Zugänglichkeit zu erleichtern:

Verwendung von Alternativtext auf Bildern
Links mit Angaben zur Funktion oder zum Ziel des Hyperlinks
Verwendung von W3C-Standards: XHTML 1.0, CSS 3.0, WAI AA.

Für welche Browser und Versionen diese Website optimiert ist, können Sie auf der Seite Rechtliche Hinweise überprüfen.