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Häufig gestellte Fragen

Was muss ich bei der Wahl eines Anwalts in Spanien beachten?

Der beste Anwalt nützt nichts, wenn die Sprachbarriere Sie daran hindert, Details zu vermitteln, die für Ihren Fall entscheidend sein könnten. Wählen Sie immer einen Anwalt, mit dem Sie sich vollständig verständigen können. Falls Ihr Fall vor Gericht enden sollte, stellen Sie sicher, dass der Anwalt, der Sie in Ihrer Sprache berät, auch derselbe ist, der Sie vor Gericht vertritt, um sicherzustellen, dass die Person, die Sie verteidigt, alle Details Ihres Falls kennt. Es ist weit verbreitet, dass deutsche Anwälte Kunden anwerben, die entweder nicht befugt sind, vor Gericht zu erscheinen, oder nicht über die notwendige Erfahrung in Spanien verfügen und lieber einen spanischen Kollegen scicken. Oliver A. Horstmann begleitet Sie vom Moment der Erstberatung bishin zur Gerichtsverhandlung ohne Überraschungen.

Ist „Abogado“ dasselbe wie „Abogado inscrito“?

Obwohl der Ausdruck „Abogado inscrito“ den Anschein erwecken könnte, dass es sich um eine besondere Befähigung handelt, ist das Gegenteil der Fall. Es handelt sich um Anwälte, die in einem Drittland (z. B. Deutschland) voll zugelassen sind und sich in einer Art Probezeit in Spanien befinden, um ihre Zulassung zu homologieren. Während sie sich als „inscritos“ bezeichnen müssen, sind ihre Befugnisse eingeschränkt, bis sie ausreichende Erfahrung in Spanien nachweisen können. Danach können sie die Bezeichnung „Abogado“ tragen, sobald sie von einer Anwaltskammer zugelassen wurden. Ein Anwalt, der in Spanien Jura studiert hat und auf dem regulären Weg zugelassen wurde, wird sich niemals als „inscrito“ bezeichnen. In diesem Sinn hat Oliver A. Horstmann eine vollwertige spanische Amwaltsulassung vom ersten Moment an.

Ich möchte eine Immobilie verkaufen, brauche ich eine Immobilienagentur oder einen Anwalt?

Tatsächlich ist bis auf den Notar und den Grundbuchamtleiter niemands anders zwingend erforderlich, obwohl ein Immobilienmakler Ihnen helfen kann, einen höheren Preis für Ihre Immobilie zu erzielen, natürlich gegen eine bestimmte Provision. Es gibt jedoch zahlreiche Immobilienportale, auf denen Privatpersonen ihre Wohnungen bewerben und sich einen Überblick über den Markt verschaffen können. Ein Anwalt hingegen wird Ihre Interessen wahren, im Gegensatz zum Immobilienmakler, dessen Hauptinteresse der Abschluss des Verkaufs ist, nicht die Art und Weise, wie dieser durchgeführt wird. Der Anwalt wird sicherstellen, dass keine unverhältnismäßigen Klauseln vereinbart werden und dass die Verträge an Ihre Situation und Ihre Interessen angepasst sind. Außerdem wird er die Rechtmäßigkeit der Transaktion überwachen, um mögliche Ansprüche oder Probleme zu vermeiden, die man hätte verhindern können.

Ich habe eine Immobilie zum Kauf ausgewählt, brauche ich einen Anwalt oder kann ich dem Immobilienmakler vertrauen?

Wie in allen Branchen gibt es Immobilienagenturen, die mehr oder weniger sorgfältig arbeiten. Dennoch sollte man nie außer Acht lassen, dass das Hauptinteresse der Immobilienagentur der reine Abschluss eines Verkaufs ist. Ein Anwalt hingegen wird ausschließlich Ihre Interessen vertreten, Ihnen die Schwachstellen des Kaufs aufzeigen, die damit verbundenen Risiken erläutern und Sie aus einer unabhängigen, rechtlichen Perspektive umfassend beraten. Bei der Vertragsunterzeichnung wird er sicherstellen, dass keine Klauseln enthalten sind, die Ihren Interessen zuwiderlaufen, und dass Sie über mögliche Schulden informiert sind, für die die von Ihnen gekaufte Immobilie haftet, usw.

Gibt der Notar Rechtsberatung?

Im Gegensatz zu anderen Ländern beschränkt sich die Rolle des Notars in Spanien eher auf die Beglaubigung von Dokumenten und nicht auf die Erteilung von Rechtsberatung, obwohl er sicherstellen muss, dass bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllt sind, und bei der Unterzeichnung einige Fragen erläutern kann. Wie dem auch sei, ist es bei Immobilienkäufen in Spanien üblich, dass jeglicher Verhandlungsspielraum zum Zeitpunkt der Beurkundung des Kaufvertrags vor dem Notar nur noch minimal ist, da in der Regel bereits ein Vorvertrag (in der Regel einem sogenannten Arras-Vertrag) unterzeichnet wurde. Wir empfehlen dringend, dass Sie bei der Unterzeichnung dieses ersten Vertrags von einem Anwalt unterstützt werden, da es später schwierig oder sogar unmöglich sein wird, die in diesem Vertrag vereinbarten Klauseln zu ändern, wenn Sie beim Notar sind.

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